Prof. Dr. Uwe K. Schneider
Prof. Dr. Uwe K. Schneider
Professorial Fellow
Schwerpunkte: Rechtsfragen der Digitalisierung, insbesondere im Gesundheitswesen: Datenrecht, Datenschutz, European Health Data Space (EHDS), IT-Sicherheit, IT-Verträge, Regulierung von KI und Medizinprodukten, Software-Urheberrecht
Projekte: Digital Twin in Healthcare, KS-ROAD, Resilienz-Radar

-
2007
Zulassung zur Anwaltschaft
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe -
2011
Gründungspartner der Sozietät Vogel & Partner Rechtsanwälte
Aufbau einer auf Rechtsfragen von IT und IP spezialisierten Anwaltskanzlei mit Stammsitz in Karlsruhe sowie Mandanten im In- und Ausland als Gründungspartner und CFO -
2014
Promotion zum Dr. iur.
an der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen zum Thema "Einrichtungsübergreifende elektronische Patientenakten - Zwischen Datenschutz und Gesundheitsschutz" -
2025
Berufung zum Professor für deutsches und internationales Wirtschaftsrecht
insbesondere im Bereich neue Technologien und IT an der Steinbeis Hochschule -
2026
Professorial Fellow
Akademische Leitung des Forschungbereichs "Health Data Regulation", juristische und interdisziplinäre Forschung in anderen Bereichen wie "Digitale Souveränität"
Neue Technologien bieten viele Chancen, bringen aber auch Risiken mit sich. Das gilt spätestens seit dem Faustkeil und ist heute bei der Digitalisierung nicht anders, nur dass sich Letztere weit schneller entwickelt als hergebrachte Techniken. Das Recht leistet dabei einen Beitrag zur Balance von Chancen und Risiken. Es beantwortet u.a. folgende Fragen: Welche Innovationen sollen als geistiges Eigentum geschützt werden? Welche Leitplanken braucht es, um Schaden durch neue Techniken – sei es an Gesundheit, Privatheit oder anderen Rechten – einzudämmen und die Steuerbarkeit durch Menschen zu sichern?
Damit das Recht diese Aufgabe erfüllt und in der realen Welt sinnvoll wirkt, ist ein intensiver Austausch mit anderen Disziplinen wie Informatik, BWL oder VWL nötig. Genau diesen Ansatz kann ich am FSTI mit seinem interdisziplinären Team leben. Das hilft beim Transfer normativer Anforderungen in die Praxis sowie bei der Reflektion entsprechender Erfahrungen, um diese dann in die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung des Rechts einzubringen. Hierbei ist es auch von Nutzen, dass ich neben meiner Forschungsprofessur am FSTI weiterhin als Fachanwalt für Medizin- und IT-Recht praktiziere.
Damit das Recht diese Aufgabe erfüllt und in der realen Welt sinnvoll wirkt, ist ein intensiver Austausch mit anderen Disziplinen wie Informatik, BWL oder VWL nötig. Genau diesen Ansatz kann ich am FSTI mit seinem interdisziplinären Team leben. Das hilft beim Transfer normativer Anforderungen in die Praxis sowie bei der Reflektion entsprechender Erfahrungen, um diese dann in die wissenschaftlich fundierte Weiterentwicklung des Rechts einzubringen. Hierbei ist es auch von Nutzen, dass ich neben meiner Forschungsprofessur am FSTI weiterhin als Fachanwalt für Medizin- und IT-Recht praktiziere.


